Glossar
Fachbegriffe der forensischen Nachsorge
Hier finden Sie einige zentrale Begriffe, Konzepte und Definitionen rund um die Arbeit forensischer Ambulanzen und kriminalpräventiver Nachsorge.
Fachbegriffe der forensischen Nachsorge
Behandlung im Zwangskontext
Die gerichtliche Auflage zur „Behandlung in einer forensischen Ambulanz“ erfolgt häufig im Zusammenhang mit Sexual- oder Gewaltstraftaten. Ambulante therapeutische Interventionen im Rahmen eines solchen „Zwangskontextes“ können sinnvoll und wirksam sein, wenn bei den angewiesenen Personen sowohl eine Motivation zur Veränderung als auch eine therapeutische Notwendigkeit bestehen. Forensische Ambulanzen verfügen in diesen Fällen über fachliche Expertise und etablierte therapeutische Konzepte, die sich als wirksam erwiesen haben und Rückfallrisiken signifikant reduzieren können (Olver & Stockdale, 2025).
Schwieriger gestaltet sich die Behandlung, wenn therapeutische Weisungen abgelehnt oder boykottiert werden. In diesen Fällen stehen zunächst der Aufbau einer therapeutischen Arbeitsbeziehung sowie die Förderung von Veränderungsmotivation im Vordergrund. Dies gelingt nicht immer. Abhängig vom individuellen Rückfallrisiko und dem bedrohten Rechtsgut wird unterschiedlich viel Zeit und therapeutischer Aufwand investiert (Andrews & Bonta, 2011). In Zusammenarbeit mit Gerichten, Bewährungshilfen und Führungsaufsichtsstellen werden einzelne Behandlungen auch beendet.
Bereits die Phasen der Behandlungsanbahnung können strukturell stabilisierend wirken und einen wichtigen Beitrag zum Risikomanagement leisten. Vereinfacht gesagt: Es braucht zumindest den Versuch einer therapeutischen Intervention.
Weiterführende Literatur:
Andrews, D. A., Bonta, J., & Wormith, J. S. (2011). The Risk-Need-Responsivity (RNR) Model: Does Adding the Good Lives Model Contribute to Effective Crime Prevention? Does Adding the Good Lives Model Contribute to Effective Crime Prevention? Criminal Justice and Behavior, 38(7), 735-755.
Olver, M.E., Stockdale, K.C. (2025). Sexual Offense Treatment Programming and Recidivism Reduction: A Meta-Meta-Analysis of Program Outcomes and Sources of Effect Size Heterogeneity. Curr Sex Health Rep 17, 13 (2025). https://doi.org/10.1007/s11930-025-00409-5
Gewaltstraftaten
Die Behandlung von Menschen, die Gewaltstraftaten begangen haben, verfolgt das Ziel, erneute Gewalttaten zu verhindern. Gewalttaten sind z. B. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen das Leben wie z. B. Totschlag und Mord oder auch Raub und Erpressung. Grundlage für die therapeutische Arbeit ist eine strukturierte Diagnostik, die deliktspezifische Risikofaktoren, individuelle Tatdynamiken sowie psychische und soziale Belastungen erfasst, die gewaltbegünstigend wirken. Darauf aufbauend werden individuelle Behandlungspläne erstellt, die sich an anerkannten, evidenzbasierten Therapiekonzepten orientieren.
Zentrale Behandlungsziele sind die Reduktion von Gewaltbereitschaft, der Aufbau von Impuls- und Emotionskontrolle, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln sowie die Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien. Ergänzend werden soziale Kompetenzen, Alltagsstruktur und die Einbindung in unterstützende Netzwerke gefördert.
Forensische Ambulanzen arbeiten hierzu multiprofessionell und in enger Kooperation mit Justiz, Bewährungshilfe und weiteren Netzwerkpartnern.
Weiterführende Literatur:
Borchard, Bernd, Gnoth, Annika (2023). Behandlung von Gewaltstraftäter*innen. In: Völlm, B., Schiffer, B. (eds) Forensische Psychiatrie. Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-64465-2_30
Medynska, Benedict (2023). Gewaltstraftäter. In: Endres/Suhling (Hrsg.): Behandlung im Strafvollzug. Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Grooming
Es existieren verschiedene Formen sexueller Gewalt im Internet. Diese reichen von der Konfrontation mit pornografischen Inhalten über missbräuchliches Sexting und das ungefragte Zusenden expliziter intimer Aufnahmen), Sextortion sowie sexuell belästigende Kommunikation bis hin zu Cybergrooming. Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum mit dem Ziel, einen sexuellen Missbrauch anzubahnen oder vorzubereiten. Dabei nutzen Täter gezielt die Unbedarftheit, Vertrauensseligkeit und das oftmals geringe Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen aus.
Cybergrooming stellt eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Sinne der §§ 176a und 176b StGB dar. Seit dem Jahr 2020 ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits der Versuch strafbar.
Ziel forensischer Ambulanzen ist die Reduktion des Rückfallrisikos internetbasierter sexueller Gewalt durch den Aufbau von Risikobewusstsein, Impulskontrolle und verantwortlichem Medien- und Sexualverhalten.
Weiterführende Literatur:
Landesanstalt für Medien NRW (2024). Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming. Zentrale Ergebnisse der 4. Befragungswelle 2024.
https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/Forschung/LFM_Cybergrooming_Studie_2024.pdf
Moosburner, M., Weber, C., Kuban, T., Wachs, S., Schmidt, A. F., Etzler, S., & Rettenberger, M. (2025). Understanding Cybergrooming: A Systematic Review of Perpetrator Characteristics, Strategies, and Types. Trauma, Violence, & Abuse. https://doi.org/10.1177/15248380251316223
Häusliche Gewalt
Der Begriff „häusliche Gewalt“ umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen – unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte (Europarat 2011).
Daten aus dem Hell- und Dunkelfeld (z. B. BKA 2025; Leitgöb-Guzy; Bieber 2026) belegen, dass weit überwiegend Frauen von häuslicher Gewalt betroffen sind, insbesondere dann, wenn es um schwere Formen häuslicher Gewalt geht.
Die Behandlung und die Behandlungsziele sind vergleichbar mit denen anderer Gewaltstraftaten. Im Mittelpunkt stehen die Reduktion des Rückfallrisikos, der Schutz potenzieller Opfer sowie die Förderung eines gewaltfreien und verantwortungsvollen Umgangs in Beziehungen und Konfliktsituationen. Bearbeitet werden unter anderem Gewaltfördernde Einstellungen und Rechtfertigungsstrategien, Probleme der Impuls- und Emotionsregulation, Eifersucht, Kontrollverhalten und Besitzdenken, Schwierigkeiten im Umgang mit Trennung, Kränkung und Konflikten, sowie biografische Belastungen und eigene Gewalterfahrungen.
Weiterführende Literatur:
BKA (2025). Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Online verfügbar: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/HaeuslicheGewalt/HaeuslicheGewalt2024.pdf?__blob=publicationFile&v=13 (geprüft: 11.05.2026).
Büttner, Melanie (2020). Handbuch Häusliche Gewalt. Stuttgart: Schattauer.
Leitgöb-Guzy, Nathalie; Bieber, Ina (2026). Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastungen im Alltag (LeSuBiA)“ I. Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Themenheft I. Online verfügbar: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.pdf?__blob=publicationFile&v=10 (geprüft: 11.05.2026).
Kindesmissbrauchsabbildungen
Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet stellen dokumentierte sexuelle Gewalt an Kindern dar. Die fortdauernde Verfügbarkeit dieser Inhalte führt zu einer anhaltenden Belastung der betroffenen Kinder, da das erlebte Unrecht durch jede Nutzung erneut wirksam wird. Herstellung, Verbreitung und Konsum sind strafbar und verursachen indirekt weiteren Schaden. Die Nutzung solcher Darstellungen trägt zudem zur Aufrechterhaltung der Nachfrage nach neuem Missbrauchsmaterial bei. Insbesondere auch vor dem Hintergrund von künstlicher Intelligenz spielt das Thema eine immer größere Rolle.
Unsere Ambulanzen bieten spezialisierte psychotherapeutische Unterstützung mit dem Ziel, Rückfallrisiken zu erkennen, zu reduzieren und langfristig zu vermeiden. Dafür ist es wichtig für jede Person eine individuelle Delikthypothese mit den jeweiligen risikorelevanten Faktoren zu entwickeln.
Weiterführende Literatur:
Lehmann, R. J., Babchishin, K., & Schmidt, A. F. (2023). Konsum von Missbrauchsabbildungen: Prävalenz, Ätiologie, Fallpriorisierung und Prognose. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 17(1), 73-82. https://doi.org/10.1007/s11757-022-00752-6
Steffes-enn, R., Saimeh, N., & Briken, P. (Eds.). (2023). Sexueller Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen in digitalen Medien. MWV.
Steel, C. M. S., Newman, E., O’Rourke, S., & Quayle, E. (2022). Public perceptions of child pornography and child pornography consumers. Archives of Sexual Behavior, 51(2), 1173–1185. https://doi.org/10.1007/s10508-021-02196-1
Pädophilie
Der Begriff Pädophilie beschreibt ein dauerhaftes sexuelles Interesse an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind. Fachlich wird dabei zwischen der rein sexuellen Neigung und der medizinischen Diagnose unterschieden:
• Pädophilie (Neigung): Das Vorhandensein entsprechender Fantasien oder Erregungsmuster.
• Pädophile Störung: Diese Diagnose wird gestellt, wenn die Person unter ihren Neigungen leidet, einen starken inneren Drang verspürt oder diese Interessen gegenüber Kindern auslebt. (ICD-11)
Wichtige Unterscheidungen:
Es ist wichtig, zwei Dinge klar voneinander zu trennen:
• Neigung ist nicht gleich Tat: Nicht jeder Mensch mit pädophilen Interessen begeht sexuelle Übergriffe.
• Tat ist nicht gleich Pädophilie: Nicht jeder, der eine Sexualstraftat gegen Kinder begeht, ist pädophil. Solche Taten können viele verschiedene Ursachen haben (sogenannte Deliktfaktoren), wovon das sexuelle Interesse nur eine mögliche Ursache ist.
Abgrenzung: Hebephilie
Wenn sich das sexuelle Interesse auf Jugendliche bezieht, bei denen die Pubertät bereits deutlich begonnen hat (körperliche Veränderungen sind sichtbar), spricht man fachsprachlich von Hebephilie.
Unterstützung und Prävention:
Menschen, die sich sexuell zu Kindern oder Jugendlichen hingezogen fühlen, finden beim bundesweiten Netzwerk „Kein Täter werden“ professionelle Hilfe.
Das Angebot richtet sich an Personen, die:
• Pädophile oder hebephile Neigungen bei sich feststellen.
• Bisher keine Straftaten begangen haben oder deren Taten unentdeckt geblieben sind.
• Verantwortung übernehmen und lernen wollen, ihre Impulse dauerhaft zu kontrollieren.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website von „kein-taeter-werden.de“
Forensische Ambulanzen der Justiz dagegen sind für die Behandlung aller Menschen, die Sexualstraftaten gegen Kinder begangen haben, zuständig, ob mit oder ohne einer Pädophilie.
Weiterführende Literatur:
Schmidt, Claudia & Hahn, Gernot (2023). Herausforderung Pädophilie: Beratung, Selbsthilfe, Prävention. Köln: Psychiatrie-Verlag.
Beier, Klaus M. & Heyden, Maximilian von (2025). Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln: Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
Stompe, Thomas & Ritter, Kristina (Hrsg.) (2024). Sexueller Kindesmissbrauch und Pädophilie: Grundlagen, Begutachtung, Prävention und Intervention – Täter und Opfer. Wiener Schriftenreihe für Forensische Psychiatrie 7. Berlin: MWV.
Rückfallprävention
Das grundlegende Ziel einer deliktorientierten Psychotherapie ist die Verminderung des Rückfallrisikos. Gleichzeitig ist jedoch einzuberechnen, dass ein gewisser Anteil der behandelten Klientel erneut straffällig wird. Rückfälle beziehungsweise die Auseinandersetzung mit rückfallrelevanten Entwicklungen gehören daher ausdrücklich auch zum Tagesgeschehen der Fachambulanz und stellen keinen Ausnahmefall innerhalb der therapeutischen Arbeit dar.
Die Aufarbeitung solcher Entwicklungen ist ein integrativer Bestandteil der Therapie. Dies bedeutet sowohl für die Therapeutinnen und Therapeuten als auch für die Klientinnen und Klienten, dass eine vertrauensvolle Beziehung geschaffen werden muss, in der die Rückfälle therapeutisch aufgearbeitet werden können.
Dabei zeigt sich in Rückfallstudien, dass einschlägige Rückfälle insgesamt deutlich seltener auftreten, als häufig angenommen wird. Innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums werden Personen, die wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verurteilt wurden, zu 2,1 % erneut einschlägig rückfällig, bei sexuellem Missbrauch liegt die Rate bei 2,3 %, bei Exhibitionismus bei 9,7 %. Nach Tötungsdelikten liegt die einschlägige Rückfallbasisrate innerhalb von drei Jahren bei 0,2 %, nach Körperverletzungsdelikten bei 15,5 % und nach Raub- beziehungsweise Erpressungsdelikten bei 8,1 % (Jehle et al., 2020). Die allgemeine Rückfallrate (nicht einschlägig) liegt in allen Gruppen deutlich höher.
Studien zur Wirksamkeit ambulanter forensischer Psychotherapie sprechen zudem für einen deutlichen rückfallpräventiven Effekt. Insbesondere bei zuvor unbehandelten Straftätern konnte durch eine ambulante therapeutische Nachsorge das Risiko eines allgemeinen Rückfalls um bis zu 50 % reduziert werden. Insgesamt weisen die Ergebnisse darauf hin, dass v.a. ambulante Maßnahmen und eine kontinuierliche therapeutische Anbindung einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung und Rückfallprävention leisten können (Carl & Lösel, 2021). Es ist wichtig zu ergänzen, dass verschiedene Studien zur Rückfälligkeit zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und Rückfälle allgemein teils schwer vollständig zu erfassen sind. Eine aktuelle Meta-Meta-Analyse bestätigt allerdings den rückfallpräventiven Effekt von spezialisierten Therapieprogrammen (Olver & Stockdale, 2025).
Weiterführende Literatur:
Carl, L. C. & Lösel, F. (2021). Therapieauflagen und Nachsorge bei haftentlassenen Sexualstraftätern: Prädiktoren und Zusammenhänge mit der Rückfälligkeit. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 104(4), 394-405. https://doi.org/10.1515/mks-2021-0142
Hanson RK, Bourgon, G, Helmus L & Hodgson S (2009). The principles of effective correctional treatment also apply to sexual offenders . A Meta-Analysis. Criminal Justice and Behavior, 36, 865-891
Jehle, J. M., Albrecht, H. J., Hohmann-Fricke, S. & Tetal, C. (2020). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen: Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Keßler, A., & Rettenberger, M. (2017). Die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlung von Sexualstraftätern nach Entlassung aus dem Strafvollzug [The effectiveness of psychotherapeutic treatment of sexual offenders after their discharge from penitentiary]. Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie: Forschung und Praxis, 46(1), 42–52. https://doi.org/10.1026/1616-3443/a000401
Olver, M.E., Stockdale, K.C (2025). Sexual Offense Treatment Programming and Recidivism Reduction: A Meta-Meta-Analysis of Program Outcomes and Sources of Effect Size Heterogeneity. Curr Sex Health Rep 17, 13 (2025). https://doi.org/10.1007/s11930-025-00409-5
Schmucker, M. & Lösel, F. (2015). The effects of sexueal offender treatment on recidivism: An international metaanalysis of sound quality evaluations. Journal of Experimental Criminology, 11, 597-630
Sexualstraftaten
Die Behandlung von Menschen, die Sexualstraftaten begangen haben, erfordert eine differenzierte und individuell abgestimmte Herangehensweise. Die Täter unterscheiden sich sowohl in der Art der Straftaten (beispielsweise Vergewaltigung, sexueller Kindesmissbrauch, Konsum von Missbrauchsabbildungen) als auch in den zugrunde liegenden Motiven und persönlichen sowie situativen Faktoren. Eine pauschale Beurteilung ist daher nicht zielführend – vielmehr ist es entscheidend, jedes Verhalten im Kontext seiner spezifischen Umstände zu verstehen und darauf basierend eine passendes Therapieangebot zu entwickeln.
In der therapeutischen Arbeit mit Sexualstraftätern wird das Ziel verfolgt, dass die Person keine weiteren Straftaten mehr verübt. Hierzu ist es erforderlich, mit jedem Klienten ein individuelles Erklärungsmodell zu erarbeiten. Dies dient dazu, die Ursachen für die Straftaten zu erkennen und präventive Handlungsstrategien zu entwickeln. Ein anerkanntes Konzept, das für dieses Vorgehen hilfreich ist, stellt das Good Lives Model von Tony Ward dar. Dieses Modell geht davon aus, dass Täter mit ihren Taten Bedürfnisse befriedigen wollen, die sie auf andere Weise nicht ausreichend erfüllen können. Dies können neben dem Bedürfnis nach Sexualität auch Bedürfnisse nach Nähe, Verbundenheit oder Dominanz sein.
Es ist auch in diesem Therapiekontext wichtig zu berücksichtigen, dass nicht alle Täter gleichermaßen von Therapieangeboten profitieren. Einige sind möglicherweise nicht bereit oder in der Lage, sich auf Veränderungen einzulassen. Aus diesem Grund ist im strafrechtlichen Kontext ein kontinuierliches Risiko-Monitoring während der Therapie von entscheidender Bedeutung.
Forschungsergebnisse zeigen, dass die Therapie von Sexualstraftätern dann besonders erfolgreich ist, wenn sie sich an den Prinzipien des RNR-Modells (Risk, Need, Responsivity) orientiert. Dieses Modell, entwickelt von Andrews und Bonta (2010), basiert auf drei zentralen Kriterien:
• Risk: Die Behandlung sollte sich auf Täter mit hohem Rückfallrisiko fokussieren.
• Need: Die Therapie sollte sich auf risikorelevante Merkmale konzentrieren, die das deliktrelevante Verhalten begünstigen.
• Responsivity: Die Behandlung muss an die individuellen Voraussetzungen und die Erreichbarkeit des Klienten angepasst werden.
Weiterführende Literatur:
Sexsucht und Pornografiekonsum
Zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung – bzw. „Sexsucht“
Die zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung beschreibt, dass Menschen über längere Zeit Schwierigkeiten haben, ihr sexuelles Verhalten zu kontrollieren. Schätzungen zufolge leiden ca. 3-5% der Bevölkerung daran (Briken, 2020). Dieses Verhalten kann so viel Raum einnehmen, dass andere wichtige Lebensbereiche vernachlässigt werden und es trotz negativer Folgen fortgesetzt wird, oft ohne echte Zufriedenheit. Dabei entsteht ein deutlicher Leidensdruck oder Probleme im Alltag, die nicht nur aus Schuldgefühlen oder moralischen Vorstellungen resultieren. Ein Symptom ist die „sexuelle Überbeschäftigung“, welche einen Risikofaktor für Rückfälligkeit darstellt (Hanson & Morton-Bourgon, 2019).
In den forensischen Ambulanzen geht es v.a. darum das Rückfallrisiko vor dem Hintergrund der zwanghaften sexuellen Verhaltensstörung zu reduzieren, und dadurch auch allgemein den persönlichen Leidensdruck der Person zu lindern.
Weiterführende Literatur:
Briken, P. (2020). An integrated model to assess and treat compulsive sexual behaviour disorder. Nature Reviews Urology, 17(7), 391-406. https://doi.org/10.1038/s41585-020-0343-7
Hanson, R. K., & Morton-Bourgon, K. E. (2005). The characteristics of persistent sexual offenders: A meta-analysis of recidivism studies. In Clinical forensic psychology and law (pp. 67-76). Routledge.
Tatleugnung
Tatleugner kann man nicht behandeln – oder?
In der Behandlung von Straftätern wird häufig die Bedeutsamkeit deliktorientierter Methoden betont, die Täter dazu anregen sollen, sich mit dem Ablauf und den spezifischen Faktoren auseinanderzusetzen, die zur Straftat beigetragen haben. Nicht wenige der (vormals) inhaftierten Personen jedoch streiten das Delikt oder Teile davon ab. Schnell könnte man zu dem Schluss gelangen, dass eine Behandlung in diesen Fällen wenig erfolgversprechend ist und eher auf ein Geständnis hingearbeitet werden sollte. In der Forschung gibt es jedoch keine Belege dafür, dass Tatleugnung allein ein Risikofaktor ist und das Deliktrückfallrisiko steigert. Es gibt jedoch Aspekte des Leugnens, die sogar präventiv wirken können, indem sie bspw. sogenannte „Aufdeckungskatastrophen“ vermeiden, die den Abbau protektiver Faktoren nach sich ziehen könnten (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes und anderer stützender Säulen).
Die Forensischen Ambulanzen mit ihrem multiprofessionellen Ansatz verfügen über therapeutische Werkzeuge, um auch mit Tatleugnern rückfallpräventiv arbeiten zu können. Beispielhaft sei hier das sogenannte Good-Lives-Modell (GLM) benannt, das ressourcenorientiert daraufsetzt, Straftaten durch den Aufbau eines erfüllten Lebens zu verhindern, anstatt sich lediglich auf die Defizite zu konzentrieren. Es unterstützt Klienten dabei, universelle menschliche Bedürfnisse – wie Autonomie, Gemeinschaft oder Wissen – auf prosoziale Weise zu erreichen, um so das Rückfallrisiko nachhaltig zu senken.
Weiterführende Literatur:
Endres, J. (2022). Der Umgang mit tatleugnenden Verurteilten. Präsentation zur Fachtagung Führungsaufsicht in Frankfurt. Nachzulesen unter: https://www.dbh-online.de/sites/default/files/doku/vortraege/endres_umgang_mit_tatleugnenden_verurteilten.pdf, abgerufen am 11.02.2026.
Urbaniok, F. (2003). Der deliktorientierte Ansatz in der Behandlung von Straftätern. In: Psychotherapieforum. Springer. Nachzulesen unter: https://scispace.com/pdf/der-deliktorientierte-therapieansatz-in-der-behandlung-von-r82d5h91ot.pdf, abgerufen am 11.02.2026.
Ward, T. (2002). Good lives and the rehabilitation of sexual offenders: Promises and problems. Sexual Abuse: A Journal of Research and Treatment, 14(3), 215–228.