Glossar
Fachbegriffe der forensischen Nachsorge
Hier finden Sie einige zentrale Begriffe, Konzepte und Definitionen rund um die Arbeit forensischer Ambulanzen und kriminalpräventiver Nachsorge.
Fachbegriffe der forensischen Nachsorge
Behandlung im Zwangskontext
Die gerichtliche Auflage zur Behandlung in einer Forensischen Ambulanz erfolgt häufig im Zusammenhang mit Sexual- oder Gewaltstraftaten. Ambulante therapeutische Interventionen im Rahmen eines solchen Zwangskontextes können sinnvoll und wirksam sein, wenn bei den angewiesenen Personen sowohl eine Motivation zur Veränderung als auch eine therapeutische Notwendigkeit bestehen. Forensische Ambulanzen verfügen in diesen Fällen über fachliche Expertise und etablierte therapeutische Konzepte, die sich als wirksam erwiesen haben und Rückfallrisiken signifikant reduzieren können (Olver & Stockdale, 2025).
Schwieriger gestaltet sich die Behandlung, wenn therapeutische Weisungen von Klienten abgelehnt oder boykottiert werden. In diesen Fällen stehen zunächst der Aufbau einer therapeutischen Arbeitsbeziehung sowie die Förderung von Veränderungsmotivation im Vordergrund. Dies gelingt nicht immer. Abhängig vom individuellen Rückfallrisiko und dem bedrohten Rechtsgut wird unterschiedlich viel Zeit und therapeutischer Aufwand investiert (Andrews & Bonta, 2011). In Zusammenarbeit mit Gerichten, Bewährungshilfen und Führungsaufsichtsstellen werden einzelne Behandlungen auch beendet.
Bereits die Phasen der Behandlungsanbahnung können strukturell stabilisierend wirken. Forensische Ambulanzen haben die Methoden bei anfänglicher Ablehnung eine intrinsische Motivation aufzubauen. Vereinfacht gesagt lohnt sich der Versuch – insbesondere bei straffälligen Menschen mit relevantem Risiko.
Weiterführende Literatur:
Andrews, D. A., Bonta, J., & Wormith, J. S. (2011). The Risk-Need-Responsivity (RNR) Model: Does Adding the Good Lives Model Contribute to Effective Crime Prevention? Does Adding the Good Lives Model Contribute to Effective Crime Prevention? Criminal Justice and Behavior, 38(7), 735-755.
Olver, M. E., Stockdale, K. C. (2025). Sexual Offense Treatment Programming and Recidivism Reduction: A Meta-Meta-Analysis of Program Outcomes and Sources of Effect Size Heterogeneity. Curr Sex Health Rep 17, 13 (2025). https://doi.org/10.1007/s11930-025-00409-5
Gewaltstraftaten
Die Behandlung von Menschen, die Gewaltstraftaten begangen haben, verfolgt das Ziel, erneute Gewalttaten zu verhindern. Gewalttaten sind z. B. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen das Leben wie z. B. Totschlag und Mord oder auch Raub und Erpressung. Grundlage für die therapeutische Arbeit ist eine strukturierte Diagnostik, die deliktspezifische Risikofaktoren, individuelle Tatdynamiken sowie psychische und soziale Belastungen erfasst, die gewaltbegünstigend wirken. Darauf aufbauend werden individuelle Behandlungspläne erstellt, die sich an anerkannten, evidenzbasierten Therapiekonzepten orientieren.
Zentrale Behandlungsziele sind die Reduktion von Gewaltbereitschaft, der Aufbau von Impuls- und Emotionskontrolle, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln sowie die Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien. Ergänzend werden soziale Kompetenzen, Alltagsstruktur und die Einbindung in unterstützende Netzwerke gefördert.
Forensische Ambulanzen arbeiten hierzu multiprofessionell und in enger Kooperation mit Justiz, Bewährungshilfe und weiteren Netzwerkpartnern.
Weiterführende Literatur:
Borchard, B., Gnoth, A.(2023). Behandlung von Gewaltstraftäter*innen. In: Völlm, B., Schiffer, B. (eds) Forensische Psychiatrie. Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-64465-2_30
Medynska, B. (2023). Gewaltstraftäter. In: Endres/Suhling (Hrsg.): Behandlung im Strafvollzug. Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Sexuelle Gewalt im Internet
Es existieren verschiedene Formen sexueller Gewalt im Internet. Ein großer Bereich betrifft sogenannte Kindesmissbrauchsabbildungen. Was darunter zu verstehen ist, wird hier näher erläutert.
Daneben existieren weitere Formen sexueller Gewalt im Internet. Diese reichen von der Konfrontation mit pornografischen Inhalten über missbräuchliches Sexting und das ungefragte Zusenden expliziter intimer Aufnahmen, Sextortion sowie sexuell belästigende Kommunikation bis hin zu Cybergrooming. Unter missbräuchlichem Sexting versteht man z.B. sexuelle Kommunikation mit Kindern, oder das unerlaubte Weiterleiten oder Verbreiten intimer Bilder oder Videos. Sextortion bezeichnet die Erpressung einer Person mit der Drohung, intime Aufnahmen zu veröffentlichen, um weitere Bilder, sexuelle Handlungen oder Geld zu erzwingen. Diese Handlungen im Internet können – je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls – strafrechtlich relevant sein und verschiedene Strafbestände erfüllen.
Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum mit dem Ziel, einen sexuellen Missbrauch anzubahnen oder vorzubereiten. Dabei nutzen Personen gezielt die Unbedarftheit, Vertrauensseligkeit und das oftmals geringe Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen aus. Es stellt eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Sinne der §§ 176a und 176b StGB dar. Seit dem Jahr 2020 ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits der Versuch strafbar.
Ziel Forensischer Ambulanzen ist die Reduktion des Rückfallrisikos internetbasierter sexueller Gewalt durch den Aufbau von Risikobewusstsein, Impulskontrolle und verantwortlichem Medien- und Sexualverhalten.
Weiterführende Literatur:
Landesanstalt für Medien NRW (2024). Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming. Zentrale Ergebnisse der 4. Befragungswelle 2024.
https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/Forschung/LFM_Cybergrooming_Studie_2024.pdf
Moosburner, M., Weber, C., Kuban, T., Wachs, S., Schmidt, A. F., Etzler, S., & Rettenberger, M. (2025). Understanding Cybergrooming: A Systematic Review of Perpetrator Characteristics, Strategies, and Types. Trauma, Violence, & Abuse. https://doi.org/10.1177/15248380251316223
Häusliche Gewalt
Der Begriff häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen – unabhängig davon, ob sie denselben Wohnsitz haben oder hatten (Europarat 2011).
Daten aus dem Hell- und Dunkelfeld (z. B. BKA 2025; Leitgöb-Guzy; Bieber 2026) belegen, dass weit überwiegend Frauen von häuslicher Gewalt betroffen sind, insbesondere dann, wenn es um schwere Formen häuslicher Gewalt geht.
Die Behandlung und die Behandlungsziele sind vergleichbar mit denen anderer Gewaltstraftaten. Im Mittelpunkt stehen die Reduktion des Rückfallrisikos, der Schutz potenzieller Opfer sowie die Förderung eines gewaltfreien und verantwortungsvollen Umgangs in Beziehungen und Konfliktsituationen. Bearbeitet werden unter anderem Gewaltfördernde Einstellungen und Rechtfertigungsstrategien, Probleme der Impuls- und Emotionsregulation, Eifersucht, Kontrollverhalten und Besitzdenken, Schwierigkeiten im Umgang mit Trennung, Kränkung und Konflikten, sowie biografische Belastungen und eigene Gewalterfahrungen.
Weiterführende Literatur:
BKA (2025). Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Online verfügbar: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/HaeuslicheGewalt/HaeuslicheGewalt2024.pdf?__blob=publicationFile&v=13 (geprüft: 11.05.2026).
Büttner, M. (2020). Handbuch Häusliche Gewalt. Stuttgart: Schattauer.
Leitgöb-Guzy, N., Bieber, I. (2026). Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastungen im Alltag (LeSuBiA)“ I. Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Themenheft I. Online verfügbar: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.pdf?__blob=publicationFile&v=10 (geprüft: 11.05.2026).
Kindesmissbrauchsabbildungen
Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet stellen dokumentierte sexuelle Gewalt an Kindern dar. Die fortdauernde Verfügbarkeit dieser Inhalte führt zu einer anhaltenden Belastung der betroffenen Kinder, da das erlebte Unrecht durch jede Nutzung erneut wirksam wird. Herstellung, Verbreitung und Konsum sind strafbar und verursachen indirekt weiteren Schaden. Die Nutzung solcher Darstellungen trägt zudem zur Aufrechterhaltung der Nachfrage nach neuem Missbrauchsmaterial bei. Insbesondere auch vor dem Hintergrund von künstlicher Intelligenz spielt das Thema eine immer größere Rolle.
Forensische Ambulanzen bieten spezialisierte psychotherapeutische Unterstützung mit dem Ziel, Rückfallrisiken zu erkennen, zu reduzieren und langfristig zu vermeiden. Dafür ist es wichtig für jede Person eine individuelle Delikthypothese mit den jeweiligen risikorelevanten Faktoren zu entwickeln.
Weiterführende Literatur:
Lehmann, R. J., Babchishin, K., & Schmidt, A. F. (2023). Konsum von Missbrauchsabbildungen: Prävalenz, Ätiologie, Fallpriorisierung und Prognose. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 17(1), 73-82. https://doi.org/10.1007/s11757-022-00752-6
Steffes-enn, R., Saimeh, N., & Briken, P. (Eds.). (2023). Sexueller Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen in digitalen Medien. MWV.
Steel, C. M. S., Newman, E., O’Rourke, S., & Quayle, E. (2022). Public perceptions of child pornography and child pornography consumers. Archives of Sexual Behavior, 51(2), 1173–1185. https://doi.org/10.1007/s10508-021-02196-1
Pädophilie
Der Begriff Pädophilie beschreibt ein dauerhaftes sexuelles Interesse an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind. Fachlich wird dabei zwischen der sexuellen Neigung und der medizinischen Diagnose unterschieden. Die Diagnose Pädophile Störung wird nur dann gestellt, wenn die Person unter ihren sexuellen Fantasien leidet oder diese Interessen gegenüber Kindern auslebt (ICD-11).
Es ist wichtig zwei Dinge klar voneinander zu trennen: Nicht jeder Mensch mit pädophilen Interessen begeht sexuelle Übergriffe. Und nicht jede Person, die eine Sexualstraftat gegen Kinder begeht, ist pädophil. Sexuelle Gewalt gegen Kinder kann viele verschiedene Ursachen haben (sogenannte Deliktfaktoren). Das sexuelle Interesse ist nur eine davon.
Wenn sich das sexuelle Interesse auf Jugendliche bezieht, bei denen die Pubertät bereits begonnen hat (körperliche Veränderungen sind sichtbar), spricht man von Hebephilie. Diese sexuelle Neigung ist keine medizinische Diagnose.
Menschen, die sich sexuell zu Kindern oder Jugendlichen hingezogen fühlen, finden im bundesweiten Netzwerk „Kein Täter werden“ professionelle Hilfe. Das Angebot richtet sich an Personen, die bisher noch keine Straftaten begangen haben oder deren Taten unentdeckt geblieben sind (sogenanntes Dunkelfeld) und die Verantwortung übernehmen und lernen wollen, ihre Impulse dauerhaft zu kontrollieren. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website „kein-taeter-werden.de“.
Dagegen sind die Forensischen Ambulanzen des Strafvollzugs zuständig für die Behandlung aller Menschen, die wegen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen verurteilt wurden, unabhängig davon, ob sie pädophile oder hebephile Interessen haben.
Weiterführende Literatur:
Schmidt, C. & Hahn, G. (2023). Herausforderung Pädophilie: Beratung, Selbsthilfe, Prävention. Köln: Psychiatrie-Verlag.
Beier, K. M. & Heyden, M. v. (2025). Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln: Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
Stompe, T. & Ritter, K.(Hrsg.) (2024). Sexueller Kindesmissbrauch und Pädophilie: Grundlagen, Begutachtung, Prävention und Intervention – Täter und Opfer. Wiener Schriftenreihe für Forensische Psychiatrie 7. Berlin: MWV.
Rückfallprävention
Das grundlegende Ziel einer deliktorientierten Psychotherapie ist die Verminderung des Rückfallrisikos. Gleichzeitig ist jedoch einzuberechnen, dass ein gewisser Anteil der behandelten Klientel erneut straffällig wird. Die Auseinandersetzung mit rückfallrelevanten Entwicklungen gehören daher zur therapeutischen Arbeit in den Forensischen Ambulanzen. Dies bedeutet sowohl für die Therapeut*innen, als auch für die Klient*innen, dass eine vertrauensvolle Beziehung geschaffen werden muss, in der die Rückfälle offen besprochen werden können.
Dabei zeigt sich in Rückfallstudien, dass einschlägige Rückfälle insgesamt deutlich seltener auftreten, als häufig angenommen wird. Innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums werden Personen, die wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verurteilt wurden, zu 2,1 % erneut einschlägig rückfällig, bei sexuellem Missbrauch liegt die Rate bei 2,3 %. Nach Tötungsdelikten liegt die einschlägige Rückfallbasisrate innerhalb von drei Jahren bei 0,2 %, nach Körperverletzungsdelikten bei 15,5 % (Jehle et al., 2020).
Studien zur Wirksamkeit ambulanter forensischer Psychotherapie weisen auf einen deutlichen rückfallpräventiven Effekt hin (Olver & Stockdale, 2025). Insbesondere bei zuvor unbehandelten straffällig gewordenen Personen zeigte sich in den Studien, dass eine ambulante therapeutische Nachsorge mit einer Verringerung des allgemeinen Rückfallrisikos um bis zu 50 % einherging. Es ist wichtig zu ergänzen, dass verschiedene Studien zur Rückfälligkeit zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und Rückfälle allgemein teils schwer vollständig zu erfassen sind. Insgesamt weisen die Ergebnisse darauf hin, dass v.a. ambulante Maßnahmen und eine kontinuierliche therapeutische Anbindung einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung und Rückfallprävention leisten (Carl & Lösel, 2021; Olver & Stockdale, 2025).
Forensische Ambulanzen wurden genau dafür etabliert.
Weiterführende Literatur:
Carl, L. C. & Lösel, F. (2021). Therapieauflagen und Nachsorge bei haftentlassenen Sexualstraftätern: Prädiktoren und Zusammenhänge mit der Rückfälligkeit. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 104(4), 394-405. https://doi.org/10.1515/mks-2021-0142
Hanson, R. K., Bourgon, G., Helmus, L. & Hodgson, S. (2009). The principles of effective correctional treatment also apply to sexual offenders . A Meta-Analysis. Criminal Justice and Behavior, 36, 865-891
Jehle, J. M., Albrecht, H. J., Hohmann-Fricke, S. & Tetal, C. (2020). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen: Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Keßler, A., & Rettenberger, M. (2017). Die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlung von Sexualstraftätern nach Entlassung aus dem Strafvollzug [The effectiveness of psychotherapeutic treatment of sexual offenders after their discharge from penitentiary]. Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie: Forschung und Praxis, 46(1), 42–52. https://doi.org/10.1026/1616-3443/a000401
Olver, M. E., Stockdale, K. C. (2025). Sexual Offense Treatment Programming and Recidivism Reduction: A Meta-Meta-Analysis of Program Outcomes and Sources of Effect Size Heterogeneity. Curr Sex Health Rep 17, 13 (2025). https://doi.org/10.1007/s11930-025-00409-5
Schmucker, M. & Lösel, F. (2015). The effects of sexueal offender treatment on recidivism: An international metaanalysis of sound quality evaluations. Journal of Experimental Criminology, 11, 597-630
Sexualstraftaten
Die Behandlung von Menschen, die Sexualstraftaten begangen haben, erfordert eine differenzierte und individuell abgestimmte Herangehensweise. Die Täter unterscheiden sich sowohl in der Art der Straftaten (beispielsweise Vergewaltigung, sexueller Kindesmissbrauch, Konsum von Missbrauchsabbildungen) als auch in den zugrunde liegenden Motiven und persönlichen sowie situativen Faktoren. Eine pauschale Beurteilung ist daher nicht zielführend – vielmehr ist es entscheidend, jedes Verhalten im Kontext seiner spezifischen Umstände zu verstehen und darauf basierend eine passendes Therapieangebot zu entwickeln.
Hierzu ist es erforderlich, mit jedem Klienten ein individuelles Erklärungsmodell zu erarbeiten. Ein anerkanntes Konzept, das für dieses Vorgehen hilfreich ist, stellt das Good Lives Model von Tony Ward dar. Dieses Modell geht davon aus, dass Personen mit ihren Taten Bedürfnisse befriedigen wollen, die sie auf andere Weise nicht ausreichend erfüllen können. Dies können neben dem Bedürfnis nach Sexualität auch Bedürfnisse nach Nähe, Verbundenheit oder Dominanz sein.
Es ist auch in diesem Therapiekontext wichtig zu berücksichtigen, dass nicht alle gleichermaßen von Therapieangeboten profitieren. Einige sind möglicherweise nicht bereit oder in der Lage, sich auf Veränderungen einzulassen. Aus diesem Grund ist im strafrechtlichen Kontext ein kontinuierliches Risiko-Monitoring während der Therapie von entscheidender Bedeutung.
Forschungsergebnisse zeigen, dass die Therapie von Personen mit Sexualstraftaten dann besonders erfolgreich ist, wenn sie sich an den Prinzipien des RNR-Modells (Risk, Need, Responsivity) orientiert. Dieses Modell, entwickelt von Andrews und Bonta (2010), basiert auf drei zentralen Kriterien:
• Risk: Die Intensität Behandlung sollte sich am Rückfallrisiko orientieren
• Need: Die Therapie sollte sich auf risikorelevante Merkmale konzentrieren, die zu der Straftat geführt haben
• Responsivity: Die Behandlung muss an die individuellen Voraussetzungen und die Erreichbarkeit des Klienten angepasst werden
Die hohe fachliche Expertise in den Forensischen Ambulanzen sichert die Qualität der Behandlung von Menschen mit Sexualstraftaten.
Weiterführende Literatur:
Saimeh, N., Briken, P., & Müller, J. L. (Hrsg.). (2021). Sexualstraftäter: Diagnostik – Begutachtung – Risk Assessment – Therapie. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft. https://doi.org/10.52778/9783954666065
Sexsucht und Pornografiekonsum
Die zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung bzw. „Sexsucht“ beschreibt, dass Menschen über längere Zeit Schwierigkeiten haben, ihr sexuelles Verhalten zu kontrollieren. Schätzungen zufolge leiden ca. 3-5% der Bevölkerung daran (Briken, 2020). Dieses Verhalten kann so viel Raum einnehmen, dass andere wichtige Lebensbereiche vernachlässigt werden und es trotz negativer Folgen fortgesetzt wird, oft ohne echte Zufriedenheit. Dabei entsteht ein deutlicher Leidensdruck oder Probleme im Alltag, die nicht nur aus Schuldgefühlen oder moralischen Vorstellungen resultieren.
Ein Symptom ist die sexuelle Überbeschäftigung. Darunter versteht man eine anhaltende gedankliche und emotionale Beschäftigung mit sexuellen Fantasien, Impulsen oder Verhaltensweisen, die einen großen Teil des Alltags einnimmt und nur schwer kontrolliert werden kann. Diese kann mit einem erhöhten Rückfallrisiko bei Personen mit Sexualstraftaten in Zusammenhang stehen und gilt daher als relevanter Risikofaktor (Hanson & Morton-Bourgon, 2019).
In den Forensischen Ambulanzen geht es v.a. darum das Rückfallrisiko vor dem Hintergrund der zwanghaften sexuellen Verhaltensstörung zu reduzieren, und dadurch auch allgemein den persönlichen Leidensdruck der Person zu lindern.
Weiterführende Literatur:
Briken, P. (2020). An integrated model to assess and treat compulsive sexual behaviour disorder. Nature Reviews Urology, 17(7), 391-406. https://doi.org/10.1038/s41585-020-0343-7
Hanson, R. K., & Morton-Bourgon, K. E. (2005). The characteristics of persistent sexual offenders: A meta-analysis of recidivism studies. In Clinical forensic psychology and law (pp. 67-76). Routledge.
Tatleugnung
In der Behandlung von straffällig gewordenen Menschen wird häufig die Bedeutsamkeit deliktorientierter Methoden betont, die die Personen dazu anregen sollen, sich mit dem Ablauf und den spezifischen Faktoren auseinanderzusetzen, die zur Straftat beigetragen haben. Nicht wenige der (vormals) inhaftierten Personen jedoch streiten das Delikt oder Teile davon ab. Schnell könnte man zu dem Schluss gelangen, dass eine Behandlung in diesen Fällen wenig erfolgversprechend ist und eher auf ein Geständnis hingearbeitet werden sollte. In der Forschung gibt es jedoch keine Belege dafür, dass Tatleugnung ein Risikofaktor ist und das Deliktrückfallrisiko steigert. Es gibt Aspekte des Leugnens, die sogar präventiv wirken können, indem sie bspw. sogenannte „Aufdeckungskatastrophen“ vermeiden, die den Abbau protektiver Faktoren nach sich ziehen könnten (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes und anderer stützender Säulen).
Die Forensischen Ambulanzen mit ihrem multiprofessionellen Ansatz verfügen über therapeutische Werkzeuge, um auch mit Tatleugnern rückfallpräventiv arbeiten zu können. Beispielhaft sei hier das Good-Lives-Modell (GLM) benannt, das ressourcenorientiert darauf setzt, Straftaten durch den Aufbau eines erfüllten Lebens zu verhindern, anstatt sich lediglich auf die Defizite zu konzentrieren. Es unterstützt Klienten dabei, universelle menschliche Bedürfnisse – wie Autonomie oder Bindung – auf prosoziale Weise zu erreichen, um so das Rückfallrisiko nachhaltig zu senken.
Weiterführende Literatur:
Endres, J. (2022). Der Umgang mit tatleugnenden Verurteilten. Präsentation zur Fachtagung Führungsaufsicht in Frankfurt. Nachzulesen unter: https://www.dbh-online.de/sites/default/files/doku/vortraege/endres_umgang_mit_tatleugnenden_verurteilten.pdf, abgerufen am 11.02.2026.
Urbaniok, F. (2003). Der deliktorientierte Ansatz in der Behandlung von Straftätern. In: Psychotherapieforum. Springer. Nachzulesen unter: https://scispace.com/pdf/der-deliktorientierte-therapieansatz-in-der-behandlung-von-r82d5h91ot.pdf, abgerufen am 11.02.2026.
Ward, T. (2002). Good lives and the rehabilitation of sexual offenders: Promises and problems. Sexual Abuse: A Journal of Research and Treatment, 14(3), 215–228.